Allgemeines
Der Aufbau und die Montage der Messwerterfassung der Überwachungseinrichtung muss laut Betriebsanleitung hergestellt werden.
Um eine ausreichende Sicherheit bei der Messwerterfassung zu erreichen muss eine künstliche Heißstelle nach Zeichnung (Bild 1) aufgebaut werden und die Messwerterfassung (Temperatur-Sensor) an diese Heißstelle direkt angekoppelt werden. Die Heizleitung und der Begrenzer Sensor wird mit einer gut leitenden temperaturbeständigen Folie ausgeführt. (z.B. ALK 150).
Um sicherzustellen, dass die Temperatur an der künstlichen Heißstelle tatsächlich über der Heizleitungstemperatur an Stellen mit schlechter thermischer Ankopplung liegt, ist diese Heißstelle mindestens in dreifacher Länge des Fühlers “T“ auszuführen (siehe Abnahme-Protokoll).
Der Aufbau der Heißstelle ist zu dokumentieren (ggf. auch durch Foto) und den Heizkreisunterlagen hinzuzufügen, sowie im Explosionsschutzdokument zu führen.
Die Überwachungseinrichtung (Temperatur-Begrenzer) ist bei Temperaturklasse T6, T5 auf -5K oder kleiner der nach EN 60079 festgelegten Grenztemperatur einzustellen. Ab der Temperaturklasse T3 muss mindestens ein Abstand von -10K zur Grenztemperatur eingehalten werden.
Der Hersteller und Typ sowie der Einstellpunkt der eingesetzten Überwachungseinrichtung ist im anhängenden Abnahmeprotokoll des Heizkreises zu dokumentieren. Es muss für jeden Heizkreis eine Seriennummer erstellt werden, die auf dem Typschild enthalten ist.